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Unsere Leistungen |
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Unsere logopädischen Maßnahmen umfassen das Erstellen einer Diagnose, Beratung und die Therapie von Störungen des Sprachverständnisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktion, des Hörvermögens, des Schluckens und der Wahrnehmung. Darüber hinaus werden vor allem im Bereich der Stimme auch präventive Maßnahmen angeboten. |
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Anwendungsfelder |
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Aphasien (z. B. nach Schlaganfall, Unfällen/Schädel-Hirn-Trauma) |
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Dysarthrie: (Koordinationsstörung von Stimme, Artikulation, Atmung und Tonus) |
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Dysgrammatismus (eingeschränkte grammatikalische Fähigkeiten) |
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Dyslalien (Sprech- und Artikulationsfehler, Lispeln) |
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Dysphagie (Schlucktherapie) |
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Dysphonien (Stimmstörungen) |
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Phonologische Störungen (Störung der korrekten Lautverwendung) |
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Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) |
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Selektiver Mutismus, Mutismus und Autismus |
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Sprach- und Sprechstörungen im Rahmen einer Demenz (z. B. Alzheimer) |
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Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen bei Kindern (SES, spezifische Sprachentwicklungsstörung) |
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Störungen des Hörens und der auditiven Wahrnehmung |
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Ablauf der Behandlung |
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Je nach Bedarf werden Artikulation, Wortschatz, Sprachverständnis, Schreib-, Lese- und Rechenleistung, Atem-, Stimm- oder Schluckfunktion getestet. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden die Ergebnisse dieser Diagnose die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden. Gemeinsam mit dem Patienten und / oder seinen Bezugspersonen werden die Therapieziele festgelegt. Die Behandlung besteht aus spezifischen Übungen, Gesprächen über den Behandlungsverlauf und Anleitung zum selbstständigen Üben. |
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Verordnung von Rezept |
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Die Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie muss von einem Arzt (z. B. Phoniater oder HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Internist, Kinderarzt oder Allgemeinmediziner / Hausarzt) verordnet werden. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin in Verbindung setzen. |
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Wenn Ihr Arzt / Ihre Ärztin Ihnen dann eine solche Heilmittelverordnung ausstellt, bringen Sie diese bitte zu Ihrem ersten Termin bei uns mit. Zwischen der Ausstellung der Heilmittelverordnung und dem ersten Termin bei uns dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. |
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Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% des Heilmittelverordnungswertes (dieser ist abhängig von der Krankenkasse) und 10 Euro Verordnungsgebühr. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein (bitte legen Sie uns dann den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vor), werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen. |
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Auch privat versicherte Patienten benötigen eine Heilmittelverordnung ihres Arztes. Ihre Versicherung erstattet Ihnen dann die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie zur Kostenübernahme logopädischer Leistungen bei Ihrer Krankenkasse. |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Logopädie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). |
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